1524 verweigerten immer mehr Bauern ihre Abgaben. In der Grafschaft Stühlingen verlangte die Gräfin von Lupfen von ihren Bauern (die gar keine Leibeigenen waren) mitten in der Ernte Schneckenhäuser zu suchen, auf die sie dann Garn aufwickeln konnte: das Faß lief über und die Stühlinger Bauern verweigerten erstmals einen Dienst.
Man konnte sich nicht mit dem Graf auf einen Kompromiß einigen, da dieser von den Bauern verlangte, sie sollten sich niederknien und zugeben, daß sie Unrecht getan hätten.
So kam es daß sich die Stühlinger Bauern mit den Hegaubauern bei Singen zusammentaten. Man sicherte von Seite des Adels den Bauern zu, daß ein unabhängiges Schiedsgericht deren Angelegenheit prüfen sollte.
Nachdem im Frühjahr 1525 von diesem Gericht noch nichts zu sehen war, bildeten die Bauern die Christliche Vereinigung. Sie verfassten einen Artikelbrief mit ihren Forderungen und schafften es, daß immer mehr Bauern sich ihnen anschlossen.
In Baltringen schlossen sich die Bauern zum Baltringer Haufen zusammen. Innerhalb kurzer Zeit sammelten sich hier mehr als 12000 Bauern, Bürger und Geistliche. Das Hauptquartier dieses Haufens war das Ried bei Bieberach.
In der Nähe von Lindau am Bodensee kamen 12000 Männer zusammen, darunter viele Geistliche und gut ausgebildete Landsknechte. Sie nannten sich Seehaufen. Dieser Bauernhaufen unter seinem Führer Eitelhans Ziegelmüller hatte sein Hauptquartier in Bermatingen.
Im Allgäu sammelten sich 7000 Männer und nannten sich Allgäuer Haufen. Dieser Bauernhaufen schlug Lager in Leubas (Kempten) und Raithenau auf.
In Memmingen kamen Führer des Baltringer Haufens mit dem Pfarrer Christoph Schappeler und dem Kürschner Sebastian Lotzer zusammen. Gemeinsam versuchten sie die Forderungen der Bauern zusammenzufassen und diese mit der Biebel argumentativ zu hinterlegen. Auf diese Weise entstehen die zwölf Artikel.
In Memmingen entwickeln die Hauptleute der Bauenhaufen auch eine gemeinsame Ordnung, mit der die verschiedenen Bauernhaufen füreinander einstehen sollten.
Hier ein Auszug aus den zwölf Artikeln:
1. Artikel
Jede Gemeinde soll sich ihren PFARRER selbst wählen können und, wenn dieser sich ungebührlich verhalten sollte, wieder absetzten können.
2. Artikel
Der Korn-Zehnt soll dem Unterhalt des Pfarrers und den Armen als Almosen dienen.
3. Artikel
Die LEIBEIGENSCHAFT soll aufgehoben werden.
4. Artikel
Der gemeine Mann soll das Recht haben WILD, GEFLÜGEL und FISCHE zu fangen.
5. Artikel
Die Waldungen, die bislang die geislichen und weltlichen Herren innehatten, sollen wieder von der Gemeinde genutzt werden.
6. Artikel
FRONDIENSTE sollen auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
7. Artikel
Auch sollen diese Dienste nur "laut den Vereinbarungen zwischen Herr und Bauer" festgelegt werden.
8. Artikel
Der Pachtzins an den Grundherren soll von "ehrbaren Leuten" nach Recht und Billigkeit festgelegt werden.
9. Artikel
Schwere Frevel sollen aufgrund alter geschriebener Strafsatzungen, je nachdem, wie die Strafsache beschaffen ist, und nicht nach Gunst geahndet werden.
10. Artikel
Die Gemeindewiesen und -äcker sollen wieder von den BAUERN genutzt werden.
11. Artikel
Der TODFALL, die Abgabe von Besitz an den Leibherren beim Tod eines Bauern, soll abgeschafft werden.
12. Artikel
Wenn einer dieser Artikel dem Worte Gottes nicht gemäß ist, so wollen wir hiervon abstehen, wenn man uns den Beweis mit Begründung aus der Schrift führt.
Eine große Schwäche der Bauernhaufen war ihre Uneinigkeit über die Ziele des Aufstands, sowie die Methoden und Wege diese Ziele zu erreichen. Wendel Hipler, ein ehemaliger Kanzler der Grafen von Hohenlohe und einige andere Weitsichtige erkannten, daß den verschiedenen Aufständen eine gemeinsame Richtung gegeben werden mußte, sollten sie nicht alle an einer Zersplitterung der Kräfte scheitern.
So bildete sich in Heilbronn ein Verfassungsausschuß, der über eine Reform des heiligen römschen Reiches deutscher Nation arbeitete.
Der erste Entwurf bestand aus 14 Artikeln, die teilweise erst 350 Jahre danach verwirklicht werden sollten:
1. Artikel
Alle Geweihten, hohen und niederen Standes und Namens werden reformiert und erhalten ein festgelegtes Einkommen; ihre Güter fallen zu gemeinen Nutzen.
2. Artikel
Alle weltlichen Herren werden reformiert, damit der arme Mann nicht über christliche Freiheit von ihnen beschwert werde: gleiches Recht dem Höchsten wie dem Geringsten. Fürsten und Edle sollen den Armen schützen und sich brüderlich halten, gegen ein ehrliches Einkommen.
3. Artikel
Alle Städte und Gemeinden werden zu göttlichen und natürlichen Rechten nach christlicher Freiheit reformiert. Keine alte oder neue menschliche Erdichtung in der Biebel mehr. Alle Bodenzinse fallen weg.
4. Artikel
Kein Doktor des römischen Reiches kann zu einem Gericht oder in eines Fürsten Rat zugelassen werden. Nur drei Doktoren der kaiserlichen Rechts auf jeder Universität, um sie in vorkommenden Fällen um Rat zu befragen.
5. Artikel
Kein Geistlicher, hohen oder niederen Standes, kann in des Reiches Rat sitzen oder als anderer Fürsten und Kommunen Rat gebraucht werden: keiner kann ein weltliches Amt bekleiden.
6. Artikel
Alles weltliche Recht im Reich, das bisher gebraucht wurde ist ab und tot, und es gilt das göttliche und natürliche Recht, damit der arme Mann so viel Zugang zum Recht habe als der Reicheste.
Es sind 64 Freigerichte im Reiche mit Beisitzern aus allen Ständen, auch aus dem Bauernstand; 16 Landgerichte, 4 Hofgerichte, ein kaiserliches Kammergericht deutscher Nation, auch diese mit Beisitzern aus allen 4 Ständen, doch so, daß das Volk 4 Stimmen MEHR hat.
7. Artikel
Alle Zölle, alle Geleite hören auf, außer den Zöllen, die zu Brücken, Stegen und Wegen notwendig sind.
8. Artikel
Alle Straßen sind frei.
9. Artikel
Keine Steuer als alle zehn Jahre einmal die Kaisersteuer.
10. Artikel
Nur EINE Münze in deutscher Nation.
11. Artikel
Gleiches Maß und Gewicht überall.
12. Artikel
Beschränkung des Wuchers der großen Wechselhäuser, die alles Geld in ihre Hände ziehen, und Arm und Reich ihres Gefallens beschätzen und beschweren.
13. Artikel
Freiheit des Adels vor jedem geistlichen Lehensverband.
14. Artikel
Aufhebung aller Bündnisse der Fürsten, Herren und Städte: überall nur Schirm und Schutz des Kaisers.
Bereits 1488 hatten schwäbische Städte und Adelige den Schwäbischen Bund zur Verteidigung der Reichsgrenzen gegründet. Hinter diesem Bund standen auch der bayrische Kanzler Leonhard von Eck - ein fanatischer Bauernhasser - und die mächtige Kaufmannsdynastie der Fugger in Augsburg.
Besonders die Fugger mit ihrer immensen Finanzkraft waren dem Schwäbischen Bund eine wichtige Hilfe. Dieser Bund unter der Führung von Georg Truchseß von Waldburg zog gegen die Bauern ins Feld.
Der Schwäbische Bund hatte 9000 Söldner und 1500 gepanzerte Reiter, als er gegen die Bauern loszog.